Aus dem Bundesstrafgericht
Berufungskammer bestätigt Schuldsprüche wegen Al-Qaïda Propaganda
Rechtsgebiete:
Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation, Strafrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Berufungskammer bestätigt Schuldsprüche wegen Al-Qaïda Propaganda, in: Jusletter 31. Januar 2022
BStGer – Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts spricht zwei Mitglieder des Vorstandes eines Vereins wegen Widerhandlungen gegen das Al-Qaïda/IS-Gesetz schuldig. Die Beschuldigten haben durch die Veröffentlichung und Bewerbung zweier Videos Propaganda für Al-Qaïda betrieben. (Urteil CA.2020.22)