Aus dem Bundesgericht
Beschwerden gegen Tessiner Ladenöffnungsgesetz teilweise gutgeheissen
Rechtsgebiete:
Bund und Kantone, Arbeitsrecht, Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Beschwerden gegen Tessiner Ladenöffnungsgesetz teilweise gutgeheissen, in: Jusletter 31. Januar 2022
BGer – Das Bundesgericht heisst zwei Beschwerden gegen das neue Gesetz des Kantons Tessin über die Ladenöffnungszeiten teilweise gut. Als verfassungswidrig erweist sich zunächst die Regelung, mit der das Inkrafttreten des Gesetzes vom Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages abhängig gemacht wurde. Eine integrale Aufhebung des Gesetzes wäre deswegen aber nicht angemessen. Aufgehoben hat das Bundesgericht die Regelung zur Schaffung einer beratenden Kommission bei der Anwendung des Gesetzes. (Urteile 2C_98/2020, 2C_102/2020)