Strafe für Buch-Vertriebsunternehmen Dargaud Suisse wird gesenkt
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Buch-Vertriebsgesellschaft Dargaud Suisse teilweise gutgeheissen. Das Unternehmen focht einen Entscheid der Weko an, mit dem es wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung und unzulässiger Absprachen sanktioniert wurde. Der Fall geht zurück ans Bundesverwaltungsgericht. (Urteil 2C_43/2020)
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