Jusletter

Die Informationsfreiheit nach Art. 16 Abs. 1 und 3 BV

Der Anspruch auf Einsicht in amtliche Akten

  • Autoren/Autorinnen: Markus Schefer / Raphaela Cueni
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Grundrechte, Übriges Verfassungsrecht, Menschenrechte
  • DOI: 10.38023/f497509c-92a2-42a1-a992-687f5d7f6ec7
  • Zitiervorschlag: Markus Schefer / Raphaela Cueni, Die Informationsfreiheit nach Art. 16 Abs. 1 und 3 BV, in: Jusletter 7. Februar 2022
Art. 16 Abs. 3 BV beschränkt das Einsichtsrecht im Rahmen der Informationsfreiheit auf allgemein zugängliche Informationen. Neuere Entwicklungen im nationalen und im internationalen Recht sowie Überlegungen zur Bedeutung des Grundrechts legen heute jedoch ein weiteres Verständnis nahe: Die Informationsfreiheit nach Art. 16 Abs. 1 und 3 BV ist dahingehend zu verstehen, dass sie – über den Wortlaut von Art. 16 Abs. 3 BV hinaus gestützt auf Art. 16 Abs. 1 BV – einen Anspruch auf Einsicht in amtliche Akten gewährleistet, ohne dass dafür ein individuelles Einsichtsinteresse bestehen müsste und unabhängig davon, ob diese allgemein zugänglich gemacht wurden.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • A. Fragestellung
  • B. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts unter der Verfassung von 1874
  • C. Verankerung dieser Rechtsprechung in Art. 16 Abs. 1 und 3 BV
  • II. Methodische Überlegungen
  • A. Tragfähigkeit des Wortlauts von Art. 16 Abs. 3 BV
  • 1. Ziele der Totalrevision
  • 2. Wille des Verfassungsgebers bei der Formulierung von Art. 16 Abs. 3 BV
  • a. Diskussion in den Räten zum heutigen Art. 180 BV
  • b. Diskussion in den Räten zum heutigen Art. 16 BV
  • c. Fazit aus den Materialien
  • 3. Methodische Konsequenzen für die Konkretisierung von Art. 16 Abs. 1 und 3 BV
  • B. Voraussetzungen für die Weiterentwicklung von Grundrechten über ihren Wortlaut hinaus
  • 1. Die Voraussetzungen zur Anerkennung ungeschriebener Grundrechte
  • 2. Insbesondere zur Bedeutung eines bestehenden Konsenses
  • a. Die bundesgerichtliche Praxis
  • b. Erfordernis einer eindeutigen Entwicklungsrichtung
  • 3. Zwischenfazit
  • III. Weiterentwicklung von Art. 16 Abs. 1 und 3 BV
  • A. Entwicklung eines Anspruchs auf Einsicht in amtliche Akten im kantonalen und im Bundesrecht
  • 1. Einsichtsrecht im kantonalen Recht
  • 2. Anspruch auf Einsicht in amtliche Akten im Bundesrecht
  • B. Die Praxis des EGMR und des UNO-Menschenrechtsausschusses
  • 1. Art. 10 EMRK und die Praxis des EGMR
  • a. Ausgangslage und Entwicklung in der Rechtsprechung
  • b. EGMR Magyar Helsinki Bizottság v. Ungarn (2016)
  • 2. Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (Tromsø-Konvention)
  • 3. Art. 19 UNO-Pakt II und Praxis des UNO-Menschenrechtsausschusses
  • C. Weitere Entwicklungen im Völkerrecht
  • 1. Amerikanische Menschenrechtskonvention und Rechtsprechung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte
  • 2. Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention)
  • D. Informationszugang im Recht der Europäischen Union (Art. 42 GRC)
  • E. Die rechtsstaatliche und demokratische Bedeutung der Informationsfreiheit
  • IV. Fazit

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.