Bundesgericht tritt auf Beschwerde von Jolanda Spiess-Hegglin nicht ein
BGer – Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde von Jolanda Spiess-Hegglin gegen den Zwischenentscheid des Obergerichts des Kantons Zug vom vergangenen September nicht ein. Das Obergericht hatte es abgelehnt, vorsorgliche Massnahmen gegenüber der Journalistin Michèle Binswanger anzuordnen, die ein Buchprojekt zu Ereignissen an der Zuger Landammannfeier von 2014 verfolgt. (Urteil 5A_824/2021)
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