Bundesrat verabschiedet teilrevidiertes Luftfahrtgesetz
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes sowie die damit verbundenen Verordnungsanpassungen verabschiedet. Die Revision verbessert die Aufsicht über die Gesundheit der Pilotinnen und Piloten und Fluglotsinnen und Fluglotsen und erlaubt unangekündigte Alkoholkontrollen beim Flugpersonal. Diese Neuerungen dienen der Sicherheit. Im Funkverkehr wird zudem nebst dem Englischen wieder eine Landessprache eingeführt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare