Strafverfahren gegen Zahntechniker: Beschleunigungsgebot verletzt
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Zahntechnikers teilweise gutgeheissen, der ohne Bewilligung zahnärztliche Eingriffe vornahm. Das Kantonsgericht muss nun neu über die Strafe für den Mann entscheiden, weil das Bundesgericht die Gesamtverfahrensdauer von elfeinhalb Jahren (von der Strafanzeige Ende 2008 bis zum zweiten vorinstanzlichen Urteil Mitte 2020) für den Beschwerdeführer als unzumutbar beurteilte. (Urteil 6B_834/2020)
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