Strafverfahren nach wütendem Anruf beim weissrussischen Konsulat
BStGer – Nachdem im September 2020 am Radio über die Menschenrechtssituation in Weissrussland berichtet wurde, griff ein Aargauer zum Telefon und rief wutentbrannt das weissrussische Konsulat in Zürich an. Nun hat der Mann ein Strafverfahren am Hals, auch wenn er sich entschuldigt hat. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesstrafgerichts hervor. (Beschluss BB.2021.51)
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