Jusletter

Whistleblowing-System: Eine Bauanleitung für Schweizer Unternehmen

  • Autor/Autorin: Helke Drenckhan
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Europarecht
  • DOI: 10.38023/85e6a760-cc91-4948-a5e6-8764cb2d91e7
  • Zitiervorschlag: Helke Drenckhan, Whistleblowing-System: Eine Bauanleitung für Schweizer Unternehmen, in: Jusletter 21. Februar 2022
Bis zum 17. Dezember 2021 war die EU-Whistleblower-Richtlinie (WB-RL 2019/1937) in nationales Recht umzusetzen. Diese Richtlinie will Whistleblower in den Mitgliedstaaten besser schützen. Einigen Mitgliedstaaten ist die fristgemässe Umsetzung gelungen, aber bei weitem nicht allen. Voraussichtlich in diesem Jahr werden die nationalen Gesetze in der EU nach und nach in Kraft treten. Auch Schweizer Unternehmen sind dann gefordert, Whistleblower in ihren EU-Töchtern besser zu schützen. Gefragt ist ein Whistleblowing-System und das schon in Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden. Lesen Sie hier, was eine solche Meldestelle bedeutet und wie Sie diese implementieren.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Eine Bauanleitung zum Whistleblowing-System
  • 2. Die rechtliche Situation in der Schweiz und der EU
  • 3. Geltender gesetzlicher Mindeststandard und verbleibende Spielräume
  • 3.1. EU-weiter Mindeststandard
  • 3.2. Verbleibende Regulierungsspielräume für die Mitgliedstaaten
  • 4. Stand der Praxis in der Schweiz
  • 5. Betroffene Schweizer Unternehmen
  • 6. Ein Whistleblowing-System ist mehr als eine Hotline
  • 6.1. Der Meldeprozess
  • 6.2. Der Fallbearbeitungsprozess
  • 7. Das interdisziplinäre Projekt Hinweisgebersystem
  • 7.1. Planen
  • 7.1.1. Beschluss der Unternehmensleitung
  • 7.1.2. Kick-off Meeting
  • 7.1.3. Analyse des Status Quo
  • 7.1.4. Melde- und Falluntersuchungsprozess planen
  • 7.1.5. Mögliche Tools evaluieren
  • 7.1.6. Projektplan erstellen
  • 7.2. Implementieren
  • 7.2.1. Rechtliche Umsetzung
  • 7.2.2. Technische Umsetzung
  • 7.2.3. Prozessuale Umsetzung
  • 7.3. Ausrollen
  • 7.4. Betreiben
  • 7.5. Monitoren
  • 7.6. Fazit

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