Jusletter

FV-Dosto: Beschwerde von Inclusion Handicap teilweise gutgeheissen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Grundrechte, Gleichheit aller Menschen, Eisenbahnen
  • Zitiervorschlag: Jurius, FV-Dosto: Beschwerde von Inclusion Handicap teilweise gutgeheissen, in: Jusletter 28. Februar 2022
BGer – Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) müssen sicherstellen, dass sämtliche Rampen im Ein- und Ausstiegsbereich der neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge (FV-Dosto) eine maximale Neigung von 15 % aufweisen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dies nur für einen Ein- und Ausstieg pro Zug verlangt. Darüber hinaus muss das Bundesamt für Verkehr (BAV) abklären, ob der Ein- und Ausstieg von mobilitätsbehinderten Menschen mit Bezug auf die Abfolge der beanstandeten Gestaltungselemente insgesamt autonom und sicher genutzt werden kann. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von Inclusion Handicap teilweise gut. (Urteil 2C_26/2019)

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