FV-Dosto: Beschwerde von Inclusion Handicap teilweise gutgeheissen
BGer – Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) müssen sicherstellen, dass sämtliche Rampen im Ein- und Ausstiegsbereich der neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge (FV-Dosto) eine maximale Neigung von 15 % aufweisen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dies nur für einen Ein- und Ausstieg pro Zug verlangt. Darüber hinaus muss das Bundesamt für Verkehr (BAV) abklären, ob der Ein- und Ausstieg von mobilitätsbehinderten Menschen mit Bezug auf die Abfolge der beanstandeten Gestaltungselemente insgesamt autonom und sicher genutzt werden kann. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von Inclusion Handicap teilweise gut. (Urteil 2C_26/2019)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare