Aus dem Bundesstrafgericht
Blockierte Gelder: Florian Homm muss Krankenkasse selbst bezahlen
Zitiervorschlag: Jurius, Blockierte Gelder: Florian Homm muss Krankenkasse selbst bezahlen, in: Jusletter 7. März 2022
BStGer – Der erstinstanzlich verurteilte Hedgefonds-Manager Florian Homm hat vergeblich darum ersucht, seine Krankenkassen-Prämien und eine Hypothek mit einem Teil der 22 Millionen Franken begleichen zu können, die im Strafverfahren gegen ihn beschlagnahmt wurden. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden. (Beschluss BB.2021.252)