Innerrhoder Regierung durfte Landsgemeinde durch Urnengang ersetzen
BGer – Die Durchführung einer ausserordentlichen Urnenabstimmung statt einer Landsgemeinde im Kanton Appenzell-Innerrhoden im Frühling 2021 war rechtens. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde von drei Personen abgewiesen, die trotz Corona-Epidemie eine Landsgemeinde verlangten. (Urteil 1C_147/2021)
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