Schläge mit Schlagstock: Aargauer Obergericht muss neu entscheiden
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines jungen Mannes wegen Raubes bestätigt, der im Januar 2017 vor einem Aarauer Jugendtreff eine Person ins Gesicht schlug und ihr ein Zigarettenpacket stahl. Der Fall geht jedoch zur Beurteilung eines Vorfalls mit einem Schlagstock zurück an das Aargauer Obergericht. (Urteil 6B_1404/2020)
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