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Bundesrat setzt Lockerung der Mehrwertsteuerpflicht für Vereine in Kraft
Rechtsgebiete:
Steuerrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Bundesrat setzt Lockerung der Mehrwertsteuerpflicht für Vereine in Kraft, in: Jusletter 21. März 2022
Der Bundesrat setzt die Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht auf 250 000 Franken für nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen auf den 1. Januar 2023 in Kraft.