Jusletter

Abgrenzung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen

Rechtsdefinitorische Unterscheidung von Lebensmitteln und Kosmetika sowie Gegenständen für den Humankontakt – unter Einbezug der besonderen Qualifikation von Kaugummis

  • Autoren/Autorinnen: Daniel Donauer / Dominique Hablützel
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel
  • DOI: 10.38023/d4da9afc-49d7-45e5-a063-1a3df6c7b3bb
  • Zitiervorschlag: Daniel Donauer / Dominique Hablützel, Abgrenzung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, in: Jusletter 28. März 2022
Das schweizerische Lebensmittelrecht unterscheidet zwischen Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. Je nach Qualifikation gelten hierbei unterschiedliche Vorschriften und Anforderungen. Mit dem Aufkommen neuer Produkte stellt sich entsprechend immer auch die Frage der lebensmittel- und gebrauchsgegenstandsrechtlichen Unterscheidbarkeit solcher Erzeugnisse. Der vorliegende Beitrag beleuchtet diesbezüglich den im Rahmen der jüngsten Gesamtrevision des Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerechts implementierten Begriff des Lebensmittels unter Einbezug nahestehender Gebrauchsgegenständekategorien mit besonderem Bezug zu den kosmetischen Mitteln.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Problematik
  • III. Begriff des Lebensmittels
  • A. Der Lebensmittelbegriff unter altem Recht und Vorbemerkungen
  • B. Definition des Lebensmittels
  • 1. Übersicht
  • 2. Normative Begriffselemente
  • a. Generelle Aufnahmefunktion
  • b. Aufnahmezweck (expliziter oder impliziter Aufnahmezweck)
  • 3. Positivliste unter besonderer Berücksichtigung von Kaugummis
  • 4. Negativliste
  • IV. Begriff des Gebrauchsgegenstandes
  • A. Begriff der kosmetischen Mittel
  • 1. Äusserliche Anwendung an bzw. auf bestimmten Teilen des menschlichen Körpers
  • 2. Überwiegender Pflegezweck
  • 3. Zweckbestimmung
  • B. Gegenstände für den Humankontakt
  • V. Fazit

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