Auslieferung an Armenien: Bundesamt muss Umstände besser abklären
BGer – Das Bundesamt für Justiz hat unzureichend geprüft, ob die prekären Haftbedingungen in armenischen Gefängnissen der Auslieferung eines 60-Jährigen entgegenstehen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann leidet an diversen Krankheiten und braucht regelmässig Medikamente. (Urteil 1C_116/2022)
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