Neues Finanzierungssystem im Asylbereich
Das Finanzierungssystem des Asylbereichs wird angepasst, um die Aufgaben der Betreuung, Sozialhilfe und Integrationsförderung möglichst optimal aufeinander abzustimmen. Die Umstellung erfolgt kostenneutral und vermeidet eine systematische Lastenverschiebung zwischen Bund und Kantonen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. März 2022 die entsprechende Verordnung auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
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