Sprachnachweis für Einbürgerung durch Maturitätsnote
BGer – Der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse für die Einbürgerung kann auch mit einer genügenden Maturitätsnote in der massgeblichen Sprache erbracht werden. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer Frau aus dem Kanton Bern gut. (Urteil 1D_4/2021)
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