Bericht über IT-Schwachstellen: Zugang zu Recht verweigert
BGer – Die Waadtländer Verwaltung hat nicht gegen das Öffentlichkeitsgesetz verstossen, als sie den Zugang zu einem Bericht über die Schwachstellen eines Informatiksystems verweigerte. Sicherheitsgründe standen dem entgegen, hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 1C_235/2021)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare