Schlag mit Winkelschleifer: Bedingte Freiheitsstrafe für den Chef
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Patrons abgewiesen, der seinen Angestellten mit einem Winkelschleifer geschlagen hatte. Der Mann wurde wegen schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt. Die Schwyzer Justiz verzichtete darauf, eine Landesverweisung auszusprechen. (Urteil 6B_954/2021)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare