Verwahrung für schuldunfähigen Mann nach Tötungsdelikt
BGer – Das Bundesgericht hat die Verwahrung eines Mannes bestätigt, der im Mai 2019 seine Mutter und seinen Bruder mit einem Messer tötete. Weil der Verurteilte an einer schweren psychischen Störung leidet, erachtete ihn die Genfer Justiz als schuldunfähig. (Urteil 6B_817/2021)
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