Revision CO2-Verordnung zur Verlängerung klimapolitischer Instrumente
Der Bundesrat hat am 4. Mai 2022 die revidierte CO2-Verordnung gutgeheissen. Die Verordnungsanpassung verhindert eine Regulierungslücke bis zum Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes ab 2025. Mit der Revision werden neben dem Verminderungsziel der Schweiz auch zentrale Instrumente des Klimaschutzes bis Ende 2024 verlängert. So können sich Schweizer Unternehmen weiterhin von der CO2-Abgabe befreien lassen. Ebenfalls verlängert wird die Pflicht der Treibstoff-Importeure, die CO2-Emissionen des Verkehrs mit Klimaschutzprojekten im In- und neu auch im Ausland auszugleichen.
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