Jusletter

«Nur-Ja-heisst-Ja» wird im geltenden Sexualstrafrecht nicht angewendet

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, «Nur-Ja-heisst-Ja» wird im geltenden Sexualstrafrecht nicht angewendet, in: Jusletter 16. Mai 2022
BGer – Das geltende Sexualstrafrecht kann nicht so ausgelegt werden, dass die fehlende Einverständniserklärung in eine sexuelle Handlung («Nur-Ja-heisst-Ja») ausreichen würde, um jemanden wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung zu verurteilen. Dies würde den Grundsatz «keine Strafe ohne Gesetz» verletzen. (Urteil 6B_894/2021)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.