Berufungsgericht bestätigt Verurteilung im Fall MUS
BStGer – Das Berufungsgericht des Bundesstrafgerichts hat die Verurteilung eines tschechischen Geschäftsmannes im Fall MUS bestätigt. Es reduzierte aber die unbedingte Freiheitsstrafe von 46 auf 44 Monate. (Urteil CA.2021.16)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare