Beschwerde einer behinderten Arbeitnehmerin in Genf gutgeheissen
BGer – Eine Frau mit Behinderung hat nach ihrer Entlassung durch das Hospice général des Kantons Genf über Diskriminierung geklagt. Das Bundesgericht hiess ihre Beschwerde teilweise gut, da es der Ansicht war, dass ihre Vorwürfe nicht ausreichend untersucht worden seien. Das Kantonsgericht muss nun nochmals über die Bücher. Inclusion Handicap spricht von einem «wichtigen Erfolg». (Urteil 8C_633/2021)
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