Jusletter

Fedpol muss in Postauto-Affäre erneut ermitteln

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Fedpol muss in Postauto-Affäre erneut ermitteln, in: Jusletter 16. Mai 2022
BGer – Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat bei den Ermittlungen über die von der Postauto AG unrechtmässig bezogenen Subventionen die falschen Verfahrensleiter eingesetzt. Das befindet das Bundesgericht. Das Fedpol muss die von den externen Verfahrensleitern ermittelten Sachverhalte erneut untersuchen. (Urteil 1B_363/2021)

1 Kommentar

  • 1

    Falsche Darstellung eines Bundesgerichtsentscheids

    Es würde einer Fachpublikation wie Jusletter gut anstehen, nicht einfach eine völlig falsche SDA-Information über einen Bundesgerichtsentscheid zu übernehmen. Das Bundesgericht hat sich im erwähnen Entscheid in keiner Weise zur Rechtmässigkeit des Einsatzes des Verfahrensleiters geäussert. In der Beschwerde ging es einzig darum, ob der Rückweisungsentscheid des Berner Wirtschaftsstrafgerichts für Fedpol einen nicht wieder gut zu machenden Nachteil bedeutet. Etwas anderes war nicht Prozessthema. Weder das kantonale Obergercht noch das Bundesgericht haben sich zur materiellen Frage des Einsatzes eines externen Verfahrensleiters ausgelassen. Die einleitende Aussage der von Jusletter unüberprüft übernommen Behauptung, das Bundesgericht habe festgehalten, Fedpol habe die falschen Verfahrensleiter eingesetzt, ist deshalb falsch und sollte umgehend korrigiert werden. Der Autor der SDA-Meldung hat den fraglichen Bundesgerichtsentscheid offensichtlich nicht verstanden. Von Jusletter erwarte ich allerdings etwas anderes.

    avatarHans Mathys19.05.2022 16:27:20Antworten

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.