Anfangsmietzins-Formular ohne Rückseite?
Analyse und Folgen eines aktuellen Urteils des Bundesgerichts
Wie ist die Rechtslage, wenn eine Mieterschaft behauptet, nur die Vorderseite des Anfangsmietzins-Formulars erhalten zu haben und dazu ein vom Vermieter unterzeichnetes, amtliches Formular ohne Rückseite ins Recht legt? Wie der hier besprochene Bundesgerichtsentscheid zeigt, kann das für die Vermieterschaft ins Geld gehen, selbst wenn sie ihrerseits dem Gericht ein von beiden Mietvertragsparteien unterzeichnetes Anfangsmietzins-Formular mit Vorder- und Rückseite vorlegen kann.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage und Fragestellung
- 2. Erwägungen des Bundesgerichts
- 3. Zusammenfassung, Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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