Cousin filmt Tempoexzess: Autoraser kassiert Landesverweis
BGer – Ein Autoraser muss eine Freiheitsstrafe von drei Jahren absitzen und wird für sieben Jahre des Landes verwiesen. Das Bundesgericht hat das Urteil des Solothurner Obergerichts bestätigt. Der heute 38-jährige Türke raste unter anderem innerorts mit 110 km/h. (Urteil 6B_429/2021)
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