Jusletter

Erwerbsbewilligung gemäss BGBB und Vorkaufsfall beim Vermächtnis

Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 2C_735/2021 vom 11. März 2022

  • Autor/Autorin: Franz A. Wolf
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Sachenrecht, BGBB, Erbrecht
  • DOI: 10.38023/16c1ffcf-dc1e-4d38-a77a-e5a6be357dd7
  • Zitiervorschlag: Franz A. Wolf, Erwerbsbewilligung gemäss BGBB und Vorkaufsfall beim Vermächtnis, in: Jusletter 13. Juni 2022
Das hier vorgestellte Urteil der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts beantwortet die bisher offene Frage, ob ein Vermächtnis an einem landwirtschaftlichen Grundstück, im konkreten Fall ein Maiensäss im Kanton Graubünden, der Erwerbsbewilligungspflicht des BGBB untersteht. Das Bundesgericht bejaht dies und geht davon aus, dass das Vermächtnis unter keine der gesetzlichen Ausnahmen fällt. Der Autor zeigt auf, welche letztwilligen Gestaltungsmöglichkeiten dem Erblasser unter Berücksichtigung dieses Urteils zur Verfügung stehen und was das Urteil für den Eintritt des Vorkaufsfalls bei einem Vermächtnis bedeutet.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Sachverhalt und Prozessgeschichte
  • 1.1. Sachverhalt und Feststellungsverfahren
  • 1.2. Verfahren vor kantonaler Beschwerdeinstanz und Verwaltungsgericht
  • 1.3. Verfahren vor Bundesgericht
  • 1.4. Kommentar
  • II. Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers
  • 2.1. Durch Vermächtnis zu Gunsten eines Verwandten oder Mit-/Gesamteigentümers
  • 2.2. Durch Vorausvermächtnis zu Gunsten gesetzlicher oder eingesetzter Erben
  • 2.3. Durch Erbeneinsetzung und erblasserische Teilungsanordnung
  • III. Das Vermächtnis als Vorkaufsfall?
  • 3.1. Erbrechtliche Zuweisung eines Grundstücks als Nichtvorkaufsfall
  • 3.2. Entgeltlichkeit des Vermächtnisses als entscheidendes Kriterium
  • 3.3. Unentgeltliche Rechtsgeschäfte als erweiterter Vorkaufsfall im BGBB

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