Ausstandsgesuch eines Ex-Bankers von Morgan Stanley abgewiesen
BStGer – Ein erstinstanzlich wegen qualifizierter Geldwäscherei verurteilter, ehemaliger Kundenberater der Bank Morgan Stanley ist mit einem Ausstandsgesuch gegen zwei Staatsanwälte des Bundes nicht durchgedrungen. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgericht hat das Begehren abgewiesen. Derzeit ist der Fall vor der Berufungskammer in Bellinzona hängig. (Urteil BB.2021.147)
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