Jusletter

Ungültigkeits- und Herabsetzungs-Einreden sind gemäss Art. 521/533 Abs. 3 ZGB jederzeit möglich

Werden diese unbefristeten Schutzrechte wegen neuer Theorien zu totem Buchstaben des ZGB? Gründe, die dagegen sprechen – gleichzeitig ein Beitrag zum «actio duplex»-Charakter der Erbteilungsklage

  • Autoren/Autorinnen: Thomas Geiser / Andreas Flückiger
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Erbrecht, Zivilprozessrecht
  • DOI: 10.38023/74e9c9a4-8ccd-4558-bb44-8d977bb65a05
  • Zitiervorschlag: Thomas Geiser / Andreas Flückiger, Ungültigkeits- und Herabsetzungs-Einreden sind gemäss Art. 521/533 Abs. 3 ZGB jederzeit möglich, in: Jusletter 4. Juli 2022
Auf Basis prozessrechtlicher Argumente wurden kürzlich Thesen publiziert, welche die über Jahrzehnte bewährte Rechtsprechung zu den erbrechtlichen Einredemöglichkeiten von Art. 521/533 Abs. 3 ZGB in Frage stellen und diesen Rechtsschutz gegen Verfügungen, die an einem Ungültigkeitsgrund leiden oder Pflichtteile verletzen, extrem einschränken würden. Dies hätte nicht nur gravierende Rechtsunsicherheit zur Folge, sondern würde nach Ablauf der kurzen einjährigen Verwirkungsfrist – deren Beginn zudem oft unklar ist – die Rechtswahrung der Betroffenen faktisch der Willkür derjenigen aussetzen, die von einer pflichtteilsverletzenden oder einer «ungültigen» Verfügung zu Unrecht profitieren. Nachstehend wird gezeigt, dass nicht nur die Rechtsschutzbedürfnisse und die Rechtssicherheit eine Beibehaltung der bewährten Lehre und Rechtsprechung erfordern, sondern dass allein diese dem materiellen Recht entspricht.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Vorbemerkungen
  • 1.1. Bisherige Lehre und Rechtsprechung zu den erbrechtlichen Einreden
  • 1.2. Bisherige Lehre und Rechtsprechung zur Erbteilungsklage als «actio duplex»
  • 1.3. Neue Thesen zur Erbteilungsklage und zu den Einredemöglichkeiten
  • 1.4. Überraschende Nebenfolgen einer Einschränkung des «actio duplex»-Charakters
  • 2. Bedenken und Einwände gegen die neuen Thesen
  • 2.1. Verhältnis Prozessrecht zum materiellen Recht
  • 2.2. Prozessrechtliche Bestimmungen im materiellen Erbrecht
  • 2.3. Fehlende Voraussetzungen für eine Praxisänderung
  • 2.4. Problem der Fortführungslast bei Ungültigkeits- und Herabsetzungsklagen
  • 2.5. Unwägbarkeiten für den Fristbeginn der Ungültigkeits- und Herabsetzungsklagen
  • 2.6. Komplexe Zusammenhänge von Ausgleichungs- und Herabsetzungsansprüchen
  • 2.7. Zwischenfazit zu den Einredemöglichkeiten
  • 3. Materielles Recht bedingt den «actio duplex»-Charakter der Erbteilungsklage
  • 3.1. Erbengemeinschaft als Gesamthandverhältnis
  • 3.2. Die Begriffe «Erbquote» und «Erbanspruch/Erbansprüche» sind zu unterscheiden
  • 3.3. Zwischenfazit zur Erbteilungsklage
  • 4. Schlussbemerkungen

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