Aargauer Autofahrer erhält Fahrausweis zurück
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Aargauer Autofahrers, dem der Führerschein entzogen wurde, teilweise gutgeheissen. Obwohl der Mann ein Alkoholproblem zugegeben hatte, reichten die Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit nicht aus, um ihm den Führerausweis zu entziehen. (Urteil 1C_780/2021)
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