Aus dem Bundesstrafgericht
DOI: 10.38023/c55e5a19-75fa-4217-a6b2-29d31c999902
Bundesasylzentrum: Sicherheitsleute sind keine Behördenvertreter
Zitiervorschlag: Jurius, Bundesasylzentrum: Sicherheitsleute sind keine Behördenvertreter, in: Jusletter 8. August 2022
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat einen Asylbewerber vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden freigesprochen. Der Mann widersetzte sich beim Bundesasylzentrum Embrach ZH gegen eine Fixierung durch drei Sicherheitsleute. Diese gelten laut Bundesstrafgericht aber nicht als Vertreter der Behörden. (Urteil CA.2022.9)