Staatsanwaltschaft Basel-Stadt muss Praxis bei Strafbefehlen ändern
BGer – Die Unterschriften-Stempel der Staatsanwälte des Kantons Basel-Stadt werden in Zukunft weniger oft zum Einsatz kommen. Das Bundesgericht hat nämlich entschieden, dass die Strafbefehle eigenhändig von den Staatsanwälten unterschrieben werden müssen. Die Stempel-Praxis ist nicht rechtskonform. (Urteil 6B_684/2021)
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