Gericht muss Entschädigung von Ex-Fussball-Funktionären überprüfen
BStGer – Die von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts zugesprochenen Entschädigungen im Fall des eingestellten Sommermärchen-Verfahrens gegen vier Ex-Fussball-Funktionäre sind noch nicht in trockenen Tüchern. Die Beschwerdekammer hat eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft gutgeheissen. (Entscheid BB.2021.153)
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