Mann wird nach mehrfachem Missbrauch von Kindern verwahrt
BGer – Die vom Solothurner Obergericht verhängte Freiheitsstrafe von 37 Monaten sowie die angeordnete Verwahrung eines heute 49-jährigen Mannes sind rechtskräftig. Das Bundesgericht ist nicht auf dessen Beschwerde eingetreten. Der Pädophile verging sich wiederholt an Kindern und wurde 2018 trotz Bewährungshilfe und engmaschiger Begleitung rückfällig. (Urteil 6B_390/2022)
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