Rückforderung von IV-Beitrag an Walliser Stiftung ist rechtmässig
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Einrichtung für Erwachsene mit unterschiedlichen Handicaps in Saxon (VS) abgewiesen. Das Zentrum muss rund 330’000 Franken an die IV zurückzahlen. Dies entspricht einem Drittel der Unterstützung, die 1999 für den Bau eines Gebäudes gewährt wurde, das 2016 ohne Information der Behörde abgerissen wurde. (Urteil C-4577/2019)
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