Walliser Gericht fällt Urteil ohne aktuellen Strafregisterauszug
BGer – Das Walliser Kantonsgericht muss die Strafe für einen der mehrfachen Schändung und sexuellen Nötigung für schuldig befundenen Mann neu bemessen, denn es hat vor der Urteilsfällung keinen aktuellen Strafregisterauszug eingeholt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_536/2022)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare