Administrativhaft eines Asylsuchenden war rechtswidrig
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines abgewiesenen Asylsuchenden gutgeheissen, der die Bedingungen seiner Ausschaffungshaft beanstandet hatte. Der Mann wurde in der Strafanstalt Realta GR festgehalten, obwohl er seine Strafe bereits abgesessen hatte. Er muss nun freigelassen werden, wenn die Bündner Behörden ihn nicht innerhalb von fünf Tagen in einer Einrichtung für Administrativhaft unterbringen. (Urteil 2C_662/2022)
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