Junger Mann erhält keine Entschädigung für zu lange Haft
BGer – Ein junger Straftäter bekommt keine Entschädigung für seine Freiheitsstrafe. Diese dauerte über ein Jahr länger, als sie die Berner Justiz verhängt hatte. Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass die Aufenthalte in Haft aufgrund seines Verhaltens gerechtfertigt waren. (Urteil 6B_273/2021)
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