Leibesvisitationen nur ausserhalb des Intimbereichs zulässig
BGer – Grenzschutzbeamte dürfen wie Polizisten und Gefängnispersonal eine Leibesvisitation durchführen, wenn die Umstände dies erfordern. Die Durchsuchungen müssen sich aber auf die Oberfläche des Körpers und Körperöffnungen ausserhalb des Intimbereichs beschränken, wie das Bundesgericht in einem am Dienstag publizierten Urteil festhält. (Urteil 2C_19/2022)
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