Entlassung eines Ex-Managers der Credit Suisse nicht missbräuchlich
BGer – Das Bundesgericht weist die Klage eines ehemaligen Managers der Credit Suisse gegen seine Entlassung ab. Der Mann war von Mitte der 1990er Jahre bis 2011 Leiter der Nordamerika-Abteilung der Genfer Niederlassung. In dieser Funktion war er an Handlungen beteiligt, die darauf abzielten, die US-Kundschaft trotz der immer strengeren Regeln der USA zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu halten und zu vergrössern. (Urteil 4A_479/2020)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare