Verkehrsdelikt im Ausland: Obergrenzen-Privileg nur für Ersttäter
BGer – Nur tatsächliche Ersttäter im Strassenverkehr können von der Regelung profitieren, dass die im Ausland verfügte Dauer eines Führerausweisentzugs von den Schweizer Behörden nicht überschritten werden darf. Das Bundesgericht bestätigt den gegen eine Autolenkerin in der Schweiz verhängten dreimonatigen Führerausweisentzug für ihre Tempoüberschreitung in Österreich. (Urteil 1C_653/2021)
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