Jusletter

Zur Standortgebundenheit von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen

Eine kritische Würdigung des neuen Art. 32c RPV

  • Autoren/Autorinnen: Oliver Streiff / Renata Trajkova / Andreas Abegg
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Energie- und Umweltrecht
  • DOI: 10.38023/dbff007b-45fb-44ad-810b-3b29abf0ba2e
  • Zitiervorschlag: Oliver Streiff / Renata Trajkova / Andreas Abegg, Zur Standortgebundenheit von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen, in: Jusletter 26. September 2022
Am 1. Juli 2022 hat der Bundesrat Art. 32c RPV in Kraft gesetzt. Diese Verordnungsbestimmung soll die Bewilligung von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen erleichtern und damit eine neue Richtung vorgeben, denn bisher waren Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen – von Dächern in der Landwirtschaftszone abgesehen – verpönt. Die Autoren beleuchten die neue Bestimmung und nehmen eine erste rechtliche Einordnung vor. Sie zeigen auf, warum Art. 32c RPV kaum die erhoffte Erleichterung bringen wird.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einführung
  • 2. Entstehungsgeschichte
  • 2.1. Rechtspolitisches Umfeld
  • 2.2. Wesentliche Erkenntnisse aus dem Vernehmlassungsverfahren
  • 3. Regelungsgehalt von Art. 32c RPV
  • 3.1. Thematische und technische Eingrenzung: Standortgebundenheit von PV-Anlagen (Abs. 1)
  • 3.2. Drei Fallkonstellationen: Optische Einheit, Gewässerflächen, Landwirtschaft (Abs. 1 lit. a–c)
  • 3.3. Deklaratorische Vorbehalte: Planungspflicht und Interessenabwägung (Abs. 2 und Abs. 3)
  • 3.4. Aufforderung zum Rückbau: «Nicht für die Ewigkeit» (Abs. 4)
  • 3.5. Querbezug: Änderung von altrechtlichen Bauten
  • 4. Kritik
  • 4.1. Richtige Normstufe?
  • 4.2. Nachvollziehbarer Geltungsbereich?
  • 4.3. Legistische Defizite?
  • 5. Fazit und Ausblick

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.