Befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. September 2022 eine weitere Massnahme zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit gutgeheissen. Wasserkraftwerke, die erhöhte ökologische Anforderungen erfüllen, sollen mehr Wasser für die Stromproduktion nutzen. Die entsprechende Verordnung ist auf sieben Monate befristet und trat am 1. Oktober 2022 in Kraft. Mit der Massnahme kann die Stromproduktion um maximal 150 GWh gesteigert werden.
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