Jusletter

BonusPlus (Amnesty Plus) im schweizerischen Kartellrecht

  • Autor/Autorin: Eric N. Ulrich
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Kartellrecht, Wettbewerbsrecht
  • DOI: 10.38023/92f87482-9881-4d7e-bfae-de26a4f7023f
  • Zitiervorschlag: Eric N. Ulrich, BonusPlus (Amnesty Plus) im schweizerischen Kartellrecht, in: Jusletter 3. Oktober 2022
Mit der sog. «BonusPlus»-Regelung (nachfolgend abgekürzt mit «BPR») können Kartellanten unter der Voraussetzung der Mithilfe bei der Aufdeckung eines weiteren Wettbewerbsverstosses i.S.v. Art. 5 Abs. 3 und 4 KG einen Erlass von bis zu 80 Prozent der Sanktion erreichen. Doch wann sind zwei Wettbewerbsverstösse hinreichend voneinander abgegrenzt, damit ein «weiterer Wettbewerbsverstoss» vorliegt und muss das Unternehmen selbst am aufgedeckten Kartell mitgewirkt haben, um BonusPlus in Anspruch nehmen zu dürfen? Diese und weitere Fragen werden in vorliegendem Beitrag mithilfe aktueller Literatur und RPW-Entscheide der Weko untersucht.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Ein Blick auf andere Jurisdiktionen
  • 3. Die BonusPlus-Regelung in der SVKG
  • 3.1. Rechtliche Einordnung
  • 3.2. Vereinbarkeit mit der schweizerischen Rechtsordnung
  • 3.3. Einzelfragen
  • 3.3.1. Mass der Selbstbeteiligung
  • 3.3.2. Umfang der (Selbst-)Anzeige
  • 3.3.3. Anzeige von Fällen des Marktmachtmissbrauchs
  • 3.3.4. Ermessensspielraum der Weko
  • 3.3.5. Einführung von PenaltyPlus?
  • 4. Kasuistik
  • 4.1. Fall Bucher Landtechnik (RPW 2019/4, 1155 ff.)
  • 4.2. Fall Husqvarna (RPW 2017/2, 295 ff.)
  • 4.3. Fall Flügel und Klaviere (RPW 2016/3, 652 ff.)
  • 4.4. Fall Strassen- und Tiefbau Kanton Aargau (RPW 2012/2, 270 ff.)
  • 4.5. Gesamtüberblick
  • 5. Abgrenzungsproblematik
  • 5.1. Abgrenzung nach geographischem Markt
  • 5.2. Abgrenzung nach sachlichem Markt
  • 5.3. Abgrenzung nach Abredeverhalten
  • 5.4. Zwischenfazit
  • 6. Schlussfazit

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