Syrien: Keine systematische Verfolgung von Rückkehrern
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer syrischen Familie gegen die Ablehnung des Asylantrags abgelehnt. Es war der Ansicht, dass eine illegale Ausreise aus dem Land oder dass der Vater den Armeedienst verweigerte, nicht auf eine konkrete Verfolgungsgefahr bei ihrer Rückkehr schliessen lassen. (Urteil E-2943/2019)
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