Anpassungen im Bundespersonalrecht
Anlässlich seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 hat der Bundesrat eine Revision der Bundespersonalverordnung (BPV) sowie der Verordnung über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals (BPDV) genehmigt. Es handelt sich dabei um Anpassungen und Präzisierungen unter anderem im Bereich des mobilen Arbeitens im Ausland, der Rückzahlung von Abgangsentschädigungen oder der Erhöhung des Beschäftigungsgrades nach einer Elternschaft.
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