Aufsichtsverfahren: Keine Kostengutsprache für Beizug eines Anwalts
BStGer – Der Bundesverwaltungsrichter David R. Wenger hat im Aufsichtsverfahren gegen ihn keinen Anspruch auf eine Kostengutsprache für eine anwaltliche Unterstützung durch das Bundesverwaltungsgericht. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden. (Entscheid RR.2021.116)
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