Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen
Überblick über die wesentlichen Bestimmungen
Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen von 2005 regelt die internationale Zuständigkeit von Gerichten in Zivil- und Handelssachen sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Rechtsstreitigkeiten, für welche die Parteien die Zuständigkeit der Gerichte eines bestimmten Staates vereinbart haben. Bis heute ist die Schweiz diesem Übereinkommen nicht beigetreten. Inzwischen sind aber Bestrebungen für einen baldigen Beitritt der Schweiz im Gang.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Ziel des GestÜ und Bedeutung für die Schweiz
- 3. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften über Gerichtsstandsvereinbarungen
- 4. Anwendungsbereich des GestÜ
- 4.1. Vorbemerkung
- 4.2. Internationaler Sachverhalt
- 4.3. Abschluss einer ausschliesslichen GSV
- 4.4. Beschränkung auf eine Zivil- oder Handelssache
- 5. Begriffsbestimmungen
- 5.1. Entscheidung
- 5.2. Aufenthalt
- 6. Zuständigkeit des vereinbarten Gerichts
- 7. Anerkennung und Vollstreckung
- 7.1. Voraussetzungen
- 7.2. Versagung der Anerkennung und Vollstreckung
- 7.3. Vorfragen
- 7.4. Schadenersatz
- 7.5. Gerichtliche Vergleiche
- 7.6. Vorzulegende Schriftstücke
- 7.7. Verfahren
- 8. Übergangsbestimmungen
- 9. Keine Vorbehalte der Schweiz
- 10. Fazit
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